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Satzung des Familien-Sportbundes Minden e. V. - § 11 Organe
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Satzung des Familien-Sportbundes Minden e. V.
§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
§ 2 Mitgliedschaften
§ 3 Zweck des Vereins
§ 4 Gemeinnützigkeit
§ 5 Mitgliedschaft und Stimmrecht
§ 6 Datenschutz
§ 7 Aufnahme
§ 8 Beiträge
§ 9 Beendigung der Mitgliedschaft
§ 10 Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 11 Organe
§ 12 Mitgliederversammlungen und Wahlen
§ 13 Die Jugendversammlung
§ 14 Finanzprüfung
§ 15 Der Vorstand
§ 16 Geländewart
§ 17 Satzungsänderung, Änderung des Vereinszwecks und Auflösung
§ 18 Allgemeine Bestimmungen
§ 19 Inkrafttreten
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§ 11 Organe
Die Organe des Familien-Sportbund Minden e.V. sind:
die Mitgliederversammlung
die Jugendversammlung
die Finanzprüfer
der Vorstand
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