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§ 18 Allgemeine Bestimmungen
- Bekanntmachungen an die Mitglieder erfolgen durch Aushang auf dem Gelände, durch Rundschreiben per Post oder Email und Einstellen der Inhalte auf der Internetpräsenz des FSB Minden e.V.
- Die Satzung und die Ordnungen werden den Mitgliedern durch Aushang und Auslage im Vereinsheim zugänglich gemacht.